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Informationen zur Echtheit der Bewertungen

Die folgenden Informationen berücksichtigen bereits die neue Rechtslage ab dem 28.05.2022.

Informationspflichten bei Bewertungen

Aufgrund der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2161 in nationales Recht müssen Unternehmer, die Bewertungen zugänglich machen, darüber informieren, ob und wie sichergestellt wurde, dass die veröffentlichten Bewertungen von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Die Maßnahmen, die hierfür ergriffen wurden, müssen konkret benannt werden.

Verifizierte Bewertungen bei Trusted Shops

Das Sammeln von Bewertungen kann bei Trusted Shops über verschiedene Wege erfolgen. In den meisten Fällen wird von Trusted Shops durch technische Maßnahmen sichergestellt, dass Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden als „Verifizierte Bewertung“ gekennzeichnet und nur diese Bewertungen gehen in die Gesamtnote ein.

Maßnahmen von Trusted Shops

Trusted Shops hat verschiedene Maßnahmen etabliert, um sicherzustellen, dass die verifizierten Bewertungen nur von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen kann hier abgerufen werden.

Andere Bewertungsarten

Neben diesen verifizierten Bewertungen gibt es andere Bewertungsarten, die aber nicht gleich behandelt werden. Vor allem werden diese Bewertungen speziell gekennzeichnet und gehen nicht in die Gesamtnote ein.

Beispielsweise können Kunden Bewertungen, die über andere Systeme gesammelt wurden, bei Trusted Shops importieren. Bei diesen importieren Bewertungen kann Trusted Shops nicht sicherstellen, dass diese Bewertungen ausschließlich von Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistung auch tatsächlich genutzt oder erworben haben. Diese Bewertungen werden daher als „Importierte Bewertungen“ gekennzeichnet und fließen nicht in die Gesamtnote ein.

Es ist also sichergestellt, dass die Note, mit der Sie als Nutzer des Bewertungssystems (nachfolgend auch „Unternehmer“) in Ihrem Online-Auftritt werben, sich stets nur aus verifizierten (echten) Bewertungen zusammensetzt. Ebenso werden auch nur solche Bewertungen in den Trusted Shops Widgets zur Anzeige der Bewertungen ausgespielt.

Irreführung über die Echtheit von Verbraucherbewertungen:

Die neuen gesetzlichen Regelungen schreiben zudem vor, dass es stets unzulässig ist, zu behaupten, dass Bewertungen einer Ware oder Dienstleistungen von solchen Verbrauchern stammen, die diese Ware oder Dienstleistung tatsächlich erworben oder genutzt haben, ohne dass angemessene und verhältnismäßig Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen wurden, ob die Bewertungen tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen.

Werbung mit „echten“ Bewertungen 

Bei den über das Trusted Shops System gesammelten Bewertungen ist zu differenzieren, ob es sich um „verifizierte Bewertungen“ handelt oder nicht.

Bei den als „verifiziert“ gekennzeichneten Bewertungen, handelt es sich um echte Bewertungen. Bei diesen Bewertungen wurden technische und manuelle Maßnahmen zur Überprüfung ergriffen, ob die Bewertung tatsächlich von solchen Verbrauchern stammen, die die Waren oder Dienstleistungen erworben oder genutzt haben.